Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen

Auf Grund der Corona-Krise verlängert das Bayerische Staatsministerium die Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen (Nicht-EU) bis zum April 2021.
Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz nach dem 31. September 2019 im Inland (Deutschland) begründet wurde.

Folgende Allgemeinverfügung sollte aber mitgeführt werden, bitte ausdrucken:

Allgemeinverfügung

Herzlichst Eure Fahrschule BRAUN



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