Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen
Auf Grund der Corona-Krise verlängert das Bayerische Staatsministerium die Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen (Nicht-EU) bis zum April 2021.
Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz nach dem 31. September 2019 im Inland (Deutschland) begründet wurde.
Folgende Allgemeinverfügung sollte aber mitgeführt werden, bitte ausdrucken:
Herzlichst Eure Fahrschule BRAUN
