Wir bilden aus in folgenden Führerscheinklassen:
AM
Kleinkrafträder (16 Jahre) max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW
A1
Leichtkrafträder (16 Jahre) max. 125 cm³, max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg oder Dreiräder bis zu 15 kW
A2
„Gedrosselt“ (18 Jahre) max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg
A
Offene Zweirad-Klasse (20 Jahre bei A2 oder Direkteinstieg 24 Jahre), offene Dreiräder (21 Jahre)
B196
Motorräder und Roller mit max. 125 ccm – wie Führerscheinklasse A1 – jedoch nur im Inland gültig. Auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zG bzw. von nicht mehr als 3500 kg in der Kombination)
B197
Wie „B“ nur cooler.
Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatik-Getriebe,
Prüfung mit Automatik-Fahrzeug,
danach freie Wahl.
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger
B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger (zG der Kombination nicht mehr als 4250 kg)
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
L
Zugmaschinen für Forst- und Landwirtschaft (bbH 40 km/h, mit Anhänger darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden), und selbstfahrende Arbeitsmaschinen