3G * 3G * 3G
03.02.2022 – Update!
Quelle: Landesverband bayerischer Fahrlehrer – LBF
Für Fahrerlaubnisprüfungen beim TÜV gilt:
für Ungeimpfte und nicht genesene Personen können folgende Tests nach §4 Abs.6 der 15.BayIfSMV anerkannt werden:
PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nuleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Nachweise regelmäßiger Testungen im Rahmen des Schulbesuches (z.B. in Form von Schülerausweisen) sind nach §5 der 15.BayIfSMV nicht anerkennungsfähig.
Es gilt in Fahrschulen und während den Prüfungen wieder 3G.
Seit heute – Donnerstag, 27.01.2022 – hat die bayerische Staatsregierung den Zugang zu Fahrschulen auch für Ungeimpfte wieder ermöglicht.
Bitte bringt zur Fahrstunde und/oder zum Theorieunterricht einen gültigen Nachweis über einen negativen Test mit.
Es sind keine Testungen innerhalb der Fahrschule möglich.
Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (bitte darüber einen Nachweis mitbringen).
Fragen? -> https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Eure Fahrschule BRAUN