Abstands- und Hygieneregeln in Deiner Fahrschule

Alle Corona-Maßnahmen sind aufgehoben.
Wir befinden uns im Normal-Betrieb.
Bitte bleibt gesund und munter.

Die Bundesregierung reagiert auf steigende Inzidenzen und erlässt eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
Deshalb tragen die Fahrlehrer bei einer Inzidenz > 150 einen MNS.
Da die Fahrlehrer im Fahrschul-Fahrzeug Hausrecht haben, können Sie das Tragen von Masken (FFP2 oder medizinischen) auch von den Fahrschülern verlangen. Ab einer Inzidenz über 800 wird die Maske (FFP2) für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler Pflicht. Bitte habt dafür Verständnis.
Wir werden wieder vermehrt eine Desinfektion unserer Fahrschul-Fahrzeuge durchführen und bitten bei Krankheitssymptomen die Fahrstunden rechtzeitig abzusagen.

Update Oktober 2022
Die Bundesregierung reagiert auf steigende Inzidenzen und erlässt eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
Deshalb tragen die Fahrlehrer wieder einen MNS. Da die Fahrlehrer im Fahrschul-Fahrzeug Hausrecht haben, können Sie das Tragen von Masken (FFP2 oder medizinischen) auch von den Fahrschülern verlangen. Ab einer Inzidenz über 800 wird die Maske (FFP2) für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler Pflicht. Bitte habt dafür Verständnis.
Wir werden wieder vermehrt eine Desinfektion unserer Fahrschul-Fahrzeuge durchführen und bitten bei Krankheitssymptomen die Fahrstunden rechtzeitig abzusagen.

Update April 2022
Aktuell gibt es keine Vorschriften oder Nachweise zu erbringen.
Das Tragen einer Maske (comunity/medizinisch oder FFP2) ist gern gesehen, aber freiwillig.
Oberflächen werden nur sporadisch desinfiziert.

Update Februar 2022
Es gilt 3G!
Ein geeigneter Test-/ oder Impfnachweis ist verpflichtend.
[siehe auch hier!
Es gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht!

Update Dezember 2021
Es gilt in allen Bayerischen Fahrschulen die sog. 2G-Regelung.
Damit sind nur mehr bereits Genesene oder Geimpfte zur Teilnahme am Unterricht berechtigt. Gleiches gilt auch für Besuche des Büros.
Es gilt wieder FFP2-Masken-Pflicht!

Update September 2021
Mit der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske erforderlich (Entfall der FFP2-Masken-Pflicht).


Liebe Fahrschülerin und Fahrschüler,

wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung weitergehen kann und werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter/innen sehr am Herzen liegt:


Während der Ausbildung (Theorie und Praxis) ist eine FFP2-Maske vorzugsweise zu benutzen.

Ab einer Inzidenz > 150 müssen die Fahrlehrer eine Maske tragen (C-ArbSchV).

Ab einer Inzidenz > 800 müssen die Fahrschüler eine Maske tragen.


  • Bitte vermeidet – so weit wie möglich – jeden persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern/innen. Vieles könnt Ihr telefonisch oder per E-Mail erledigen.
  • Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden darf nicht stattfinden, wenn Ihr Euch nicht wohl oder krank fühlt, Erkältungssymptome oder Fieber habt.
  • Vereinbart – wenn möglich – bitte einen Termin, wenn Ihr in die Fahrschule kommen müsst.
  • Bitte meldet Euch rechtzeitig vor dem theoretischen Unterricht an, da die Raumkapazität durch die Abstandsregelung in der Personenzahl begrenzt ist. Kempten und Dietmannsried maximal 11 Personen! (Online-Kalender auf unserer Homepage: www.fahrschule-braun.info/anmeldung-ausbildung/booking/)
  • Haltet Euch bitte an den Mindestabstand von 1,5 m.
  • Nutzt bitte die vorhandenen Desinfektionsmittel.
  • Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und vor Fahrtantritt zu desinfizieren.
  • Bitte habe Verständnis, dass wir die meisten Fahrstunden nur an der Fahrschule beginnen und enden lassen können.
  • Für die Motorradausbildung benötigst du eigene Motorradschutzbekleidung.

Gerne auch als Download:




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