Nicht angetretene Prüfungen *Update*

Du kannst die theoretische oder praktische Prüfung nicht antreten?

Die theoretische Prüfung ist 10 Tage vorher ohne weitere Probleme stornierbar.

Solltest du kurzfristig nicht zur Prüfung erscheinen können, dann musst du

  • entweder die TÜV-Gebühren bezahlen und ein Dokument unterschreiben, dass du kein Attest einreichst
  • oder du schickst unverzüglich ein Attest vom Arzt direkt per EMAIL zum TÜV (ksc-fe@tuvsud.com)

Der TÜV schreibt dazu folgendes:

Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,
in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für
Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen
genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie
darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung
von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten.
Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim
Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht
mehr anerkannt werden.
Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen
Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.

Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch
sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen
Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss
somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per
E-Mail
an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und
der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat
grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen.
Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem
Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com
(Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe:
Max 5 MB) eingegangen sein.
Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ
können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD – Homepage selbst informieren.
www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq


Freundliche Grüße
Ihr TÜV SÜD – Fahrerlaubnis-Team

Informationen bekommt Ihr auch hier:
0800 8888 090 oder unter TÜV SÜD



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