StVO-Novelle 2020
Auch in diesem Jahr wird die Straßenverkehrsverordnung (StVO) überarbeitet.
Die Novelle tritt am Dienstag, den 28.04.2020 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerung für die Fahrschule sind:
- FahrradfahrerInnen dürfen jetzt nebeneinander fahren
- Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
- innerorts mindestens 1,5m
- außerorts mindesten 2,0m
- Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Haltverbot
- Wenn Radwege vorhanden sind, darf an Kreuzungen und Einmündungen erst nach 8m von dem Schnittpunkt der Bordsteinkanten entfernt geparkt werden.
- Neues Verkehrszeichen: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Weitere Neuerungen hier in der Übersicht:



