Neues im Straßenverkehr – 2017

Radfahren

Eltern (Aufsichtspersonen) dürfen Ihre radelnden Schützlinge auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten.
Dies gilt für Kinder bis zum 8. Lebensjahr. Die Aufsichtsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.

E-Bikes bis zu 25 km/h dürfen ausgewiesene Radwege benutzen. Diese Radwege sind mit dem Zusatzschild „E-Bikes frei“ gekennzeichnet.
Die neue Regelung gilt ausdrücklich nicht für die schnellen Elektrofahrräder, die so genannten S-Pedelecs, die deutlich schneller als 25 km/h fahren können.

Geschwindigkeit

Mehr „Tempo 30 Zonen“!
Diese wird es ab 2017 vermehrt auch auf Hauptstraßen geben.

Rettungsgasse

Ab 2017 ist bei stockendem Verkehr (Schrittgeschwindigkeit fahren oder Fahrzeuge befinden sich im Stillstand) SOFORT die Rettungsgasse zu bilden, und zwar zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung.

Motorräder

Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen.


Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2017/neuregelungen-januar/2016-12-21-gesetzliche-neuregelungen.html?nn=694676#doc2083258bodyText6



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