Handy am Steuer… das wird teuer!

€ 60,– und ein Punkt in Flensburg

Stand März 2017

Während dem Autofahren ist so einiges erlaubt, z.B. Essen, Trinken, Rauchen.
Auch eine angeregte Unterhaltung mit den Mitfahrern ist nicht verboten. Wird es draußen ernst und brenzlig sind die meisten Mitfahrer still und bangen was geschieht.
Wer aber telefoniert, der muss seine volle Konzentration dem Gesprächspartner widmen, der wiederum vom Verkehrsgeschehen nichts mitbekommt.
Der Gesetzgeber verbietet nicht das Telefonieren während der Fahrt, aber man darf das Handy nicht aufnehmen oder während der Fahrt in der Hand halten. Und das gilt schon seit März 2001!
Das schließt natürlich alle anderen Funktionen – wie z.B. fotografieren, Uhrzeit ablesen, navigieren, SMS tippen, Termine verwalten usw. –  mit ein.

Wer nicht ohne Handy auskommt, der befestigt es in einer Halterung und telefoniert über eine Freisprechfunktion. 

Nur wenn das Auto steht und der Motor aus ist (z.B. Start&Stopp-Funktion) darf das Handy in der Hand gehalten werden.
Das gilt übrigens auch für RadfahrerInnen! – €25 sind sonst fällig!

Wir wünschen Gute und unfallfreie Fahrt!
Und nehmt Euch doch einfach Zeit zum Reden und Quatschen 😉 



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