Neues im Straßenverkehr – 2017
Radfahren Eltern (Aufsichtspersonen) dürfen Ihre radelnden Schützlinge auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Dies gilt für Kinder bis zum 8. Lebensjahr. Die Aufsichtsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. E-Bikes bis zu 25...