Die fünf Ausnahmen der Rechts-Vor-Links-Regelung:
- Abgesenkter Bordstein
- Grundstücksausfahrt
- Parkplatz
- Feldweg
- Verkehrsberuhigter Bereich
Wer aus einem der fünf beschriebenen Punkte auf eine Straße fährt hat keine Vorfahrt.
Kategorie:
Straßenverkehrsregeln