Die fünf Ausnahmen der Rechts-Vor-Links-Regelung:

Die fünf Ausnahmen der Rechts-Vor-Links-Regelung:

  1. Abgesenkter Bordstein
  2. Grundstücksausfahrt
  3. Parkplatz
  4. Feldweg
  5. Verkehrsberuhigter Bereich

Wer aus einem der fünf beschriebenen Punkte auf eine Straße fährt hat keine Vorfahrt.



Kategorie: Straßenverkehrsregeln
Tags: Rechts vor Links, Regeln, Vorfahrt

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