StVO-Novelle 2020

Auch in diesem Jahr wird die Straßenverkehrsverordnung (StVO) überarbeitet.
Die Novelle tritt am Dienstag, den 28.04.2020 in Kraft.

StVO-Novelle 2020

Die wichtigsten Neuerung für die Fahrschule sind:

  • FahrradfahrerInnen dürfen jetzt nebeneinander fahren
  • Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
    • innerorts mindestens 1,5m
    • außerorts mindesten 2,0m
  • Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Haltverbot
  • Wenn Radwege vorhanden sind, darf an Kreuzungen und Einmündungen erst nach 8m von dem Schnittpunkt der Bordsteinkanten entfernt geparkt werden.
  • Neues Verkehrszeichen: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Weitere Neuerungen hier in der Übersicht:





Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert