Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen

Auf Grund der Corona-Krise verlängert das Bayerische Staatsministerium die Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen (Nicht-EU) bis zum April 2021.
Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz nach dem 31. September 2019 im Inland (Deutschland) begründet wurde.

Folgende Allgemeinverfügung sollte aber mitgeführt werden, bitte ausdrucken:

Allgemeinverfügung

Herzlichst Eure Fahrschule BRAUN



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2 Antworten

  1. Josef Hagspiel sagt:

    Hallo Fahrschule Braun,
    seit ungefähr nem 1/2 Jahr bin ich nicht mehr gefahren, aus gesundheitlichem Grund.
    Bevor ich mich wieder ans Steuer setze, würde ich gerne 2 Fahrstunden – am liebsten am Stück – absolvieren.
    FS-Klasse PKW.
    Ist das bei Euch möglich ?
    Wann ?
    Was kostet es ?
    Danke für eine kurze Rückmeldung
    Gruss Josef Hagspiel

    • fsbraun sagt:

      Sehr geehrter Herr Hagspiel,
      Dieser Weg der Kontaktaufnahme ist etwas ungewöhnlich.‘
      Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
      Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
      Ich würde Sie bitten uns entweder eine E-Mail zu schicken (info@fahrschule-braun.info) oder
      Sie rufen kurz an (08374/7130).

      Herzlichst Martin Braun

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