Häufige Fragen (FAQ)


In unserem FAQ-Bereich sammeln wir häufig gestellte Fragen rund um den Führerschein, die Prüfung und Verkehrsregeln. Die Fragen sind in Kategorien gegliedert oder können über unsere Suchfunktion in der Leiste rechts durchstöbert werden.

Wenn du auf eine Frage keine Antwort findest sind wir gerne per E-Mail, telefonisch oder zu unseren Unterrichtsstunden für dich erreichbar.


Fragen / FAQ:

Fragen zur Ausbildung

Mit dem Stufenführerschein A2  darf man Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48 PS) fahren, wobei
die Leistung auf 0,2 kW/kG beschränkt ist.

Des Weiteren fallen in die Fahrzeugklasse A2 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

In unseren europäischen Nachbarländer sollte man allerdings aufpassen. Denn dort darf man keine Fahrzeuge fahren, die im ungedrosselten Zustand mehr als doppelt soviel Leistung (70 kW (96 PS)) haben bzw. hätten.
Noch ist unklar, wann diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird.

 

Bei den Klassen A, A1 und A2

Obligatorisch

  1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
  2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
  3. Ausweichen ohne Abbremsen,
  4. Ausweichen nach Abbremsen.

Alternativ,
wobei aus 1. und 2. je eine Aufgabe auszuwählen ist:

  1. Slalom oder Langer Slalom,
  2. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, „Stop and Go“ oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.
Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

Bei der Klasse AM

Obligatorisch

  1. Slalom,
  2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Alternativ,
wobei aus 1. und 2. je eine Aufgabe auszuwählen ist:

  1. Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
  2. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

Direkt-Einstieg  bedeutet, den Motorrad-Führerschein der Klasse A direkt mit 24 Jahren zu machen. Hier ist kein Vorbesitz notwendig.

Wer ausschließlich dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren möchte, kann bereits ab 21 Jahren direkt einsteigen.

Stufen-Führerschein bedeutet, dass Du nach dem Erwerb eines Motorrad-Führerscheins (A1 oder A2) nach jeweils zwei Jahren auf die nächsthöhere Führerschein-Klasse aufsteigen kannst.

Dafür musst Du dann nur noch eine praktische Prüfung (Prüfungszeit: 40 Minuten)  absolvieren.

Erfahrungsgemäß empfehlen wir jedoch eine kurze Prüfungsvorbereitung mit einem/einer FahrlehrerIn.


http://www.zweiradfuehrerschein.de/

Praktische Prüfung

Bei den Klassen A, A1 und A2

Obligatorisch

  1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
  2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
  3. Ausweichen ohne Abbremsen,
  4. Ausweichen nach Abbremsen.

Alternativ,
wobei aus 1. und 2. je eine Aufgabe auszuwählen ist:

  1. Slalom oder Langer Slalom,
  2. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, „Stop and Go“ oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.
Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

Bei der Klasse AM

Obligatorisch

  1. Slalom,
  2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Alternativ,
wobei aus 1. und 2. je eine Aufgabe auszuwählen ist:

  1. Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
  2. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

Vorbereitungen zum Führerschein

Mit dem Stufenführerschein A2  darf man Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48 PS) fahren, wobei
die Leistung auf 0,2 kW/kG beschränkt ist.

Des Weiteren fallen in die Fahrzeugklasse A2 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

In unseren europäischen Nachbarländer sollte man allerdings aufpassen. Denn dort darf man keine Fahrzeuge fahren, die im ungedrosselten Zustand mehr als doppelt soviel Leistung (70 kW (96 PS)) haben bzw. hätten.
Noch ist unklar, wann diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird.

 


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