Häufige Fragen (FAQ)


In unserem FAQ-Bereich sammeln wir häufig gestellte Fragen rund um den Führerschein, die Prüfung und Verkehrsregeln. Die Fragen sind in Kategorien gegliedert oder können über unsere Suchfunktion in der Leiste rechts durchstöbert werden.

Wenn du auf eine Frage keine Antwort findest sind wir gerne per E-Mail, telefonisch oder zu unseren Unterrichtsstunden für dich erreichbar.


Fragen / FAQ:

Fragen zur Ausbildung

Mit dem Stufenführerschein A2  darf man Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48 PS) fahren, wobei
die Leistung auf 0,2 kW/kG beschränkt ist.

Des Weiteren fallen in die Fahrzeugklasse A2 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

In unseren europäischen Nachbarländer sollte man allerdings aufpassen. Denn dort darf man keine Fahrzeuge fahren, die im ungedrosselten Zustand mehr als doppelt soviel Leistung (70 kW (96 PS)) haben bzw. hätten.
Noch ist unklar, wann diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird.

 

Direkt-Einstieg  bedeutet, den Motorrad-Führerschein der Klasse A direkt mit 24 Jahren zu machen. Hier ist kein Vorbesitz notwendig.

Wer ausschließlich dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren möchte, kann bereits ab 21 Jahren direkt einsteigen.

Stufen-Führerschein bedeutet, dass Du nach dem Erwerb eines Motorrad-Führerscheins (A1 oder A2) nach jeweils zwei Jahren auf die nächsthöhere Führerschein-Klasse aufsteigen kannst.

Dafür musst Du dann nur noch eine praktische Prüfung (Prüfungszeit: 40 Minuten)  absolvieren.

Erfahrungsgemäß empfehlen wir jedoch eine kurze Prüfungsvorbereitung mit einem/einer FahrlehrerIn.


http://www.zweiradfuehrerschein.de/

Wir bilden nach dem Curricularem Leitfaden des BVF (Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände) aus. Dieser hält sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Nach der Anmeldung müssen die Theorieunterrichte besucht werden.
Parallel dazu erfolgt eine Grundausbildung (Inhalt sind u.a. die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben). Danach vertiefen wir die Fahrpraxis in den besonderen Ausbildungsfahrten.
Dies sind fünf Überlandfahrten, vier Fahrten auf Autobahnen und drei Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Am Ende der Ausbildung steht die sogenannte Test- und Reifestufe, um den Fahrschüler optimal auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Wird eine Fahrerlaubnis erweitert, so sind in der Regel drei Überlandfahrten, zwei Fahrten auf Autobahnen und eine Fahrstunde bei Dämmerung notwendig.
Bei der Führerscheinklasse B197 werden mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung absolviert. Zum Abschluss der Ausbildung wird die Schaltkompetenz festgestellt und dokumentiert.


https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
  • Erste Hilfe Kurs – Bescheinigung
  • Bei B17: Zusatzantrag und Kopien der Ausweise und Führerscheine der Eltern und Begleiter

Den Führerscheinantrag füllen wir aus, und geben Ihn komplett mit allen Unterlagen bei der Führerscheinstelle ab.


https://www.kempten.de/de/buergerservice-zulassung-fahrerlaubnis.php

Vorbereitungen zum Führerschein

Mit dem Stufenführerschein A2  darf man Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48 PS) fahren, wobei
die Leistung auf 0,2 kW/kG beschränkt ist.

Des Weiteren fallen in die Fahrzeugklasse A2 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

In unseren europäischen Nachbarländer sollte man allerdings aufpassen. Denn dort darf man keine Fahrzeuge fahren, die im ungedrosselten Zustand mehr als doppelt soviel Leistung (70 kW (96 PS)) haben bzw. hätten.
Noch ist unklar, wann diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird.

 

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest-Bescheinigung vom Optiker
  • Erste Hilfe Kurs – Bescheinigung
  • Bei B17: Zusatzantrag und Kopien der Ausweise und Führerscheine der Eltern und Begleiter

Den Führerscheinantrag füllen wir aus, und geben Ihn komplett mit allen Unterlagen bei der Führerscheinstelle ab.


https://www.kempten.de/de/buergerservice-zulassung-fahrerlaubnis.php


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